2019: Einladung zur Urteilsverkündung
Nr. 01/2019
In den Verfahren über die kommunalen Grundrechtsklagen von 18 hessischen Städten und Gemeinden gegen Neuregelungen des Gesetzes über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen vom 23. Juli 2015 (sog. kommunaler Finanzausgleich) ist
Termin zur Urteilsverkündung
auf
Mittwoch, den 16. Januar 2019, 11.00 Uhr,
Sitzungssaal im Gebäude des Staatsgerichtshofes
(Luisenstraße 9/11 in Wiesbaden),
anberaumt.
Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens darf ich auf die Pressemitteilung Nr. 7/2018 vom 7. November 2018 Bezug nehmen.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofs unter 0611 32 2654). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 14. Januar 2019.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Staatsgerichtshof, Herrn Richter am Landgericht Steffen Steup (Tel. 0611 32 2102).
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Staatsgerichtshof