Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit zwei Urteilen vom heutigen Tag kommunale Grundrechtsklagen von 25 Städten, Gemeinden und Landkreisen gegen Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main vom 19. Dezember 2000 (GVBl. I S. 542), im Allgemeinen als Ballungsraumgesetz bezeichnet, zurückgewiesen.