Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat mit Urteil vom heutigen Tage einen Normenkontrollantrag von 33 Abgeordneten des Hessischen Landtages als unbegründet zurückgewiesen. Die Antragsteller hatten sich dagegen gewandt, dass durch das Nachtragshaushaltsgesetz 2002 die Ermächtigung erweitert worden war, Kredite aufzunehmen.