Nr. 6/2025
„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, in dem Verfahren über die Verfassungsstreitigkeit betreffend den Untersuchungsausschuss 21/1 (Corona) am 11. Juni 2025 um 11:00 Uhr eine mündliche Verhandlung im Gebäude des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden durchzuführen.“ Dies teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute in Wiesbaden mit.
Mit einem gegen den Hessischen Landtag gerichteten Verfassungsstreitverfahren wenden sich 27 Abgeordnete des Hessischen Landtags gegen die teilweise Ablehnung des von den Mitgliedern der Fraktion der AfD sowie eines fraktionslosen Abgeordneten gestellten Antrags auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Die Antragsteller sind der Auffassung, sie hätten von Verfassungs wegen einen Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entsprechend dem Einsetzungsantrag. Zudem rügen sie, dass der Untersuchungsausschuss mit 16 Mitgliedern und nicht, wie beantragt, mit 15 Mitgliedern zusammengesetzt wurde. Dadurch sei die Antragsminderheit im Untersuchungsausschuss nicht angemessen repräsentiert.