Nr. 11/2025
In dem Verfahren über den Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen Landtag (Aktenzeichen: P.St. 3013) findet, wie in der Pressemitteilung Nr. 10 / 2025 angekündigt, die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden statt.
Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt.
- Einführung
- Feststellung der Anwesenheit und Einführung durch den Präsidenten: 10 Minuten
- Sachbericht der Berichterstatter: 15 Minuten
- Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Antragstellerin: maximal 10 Minuten
- Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Hessischen Landesregierung: maximal 10 Minuten
- Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Landesanwältin: maximal 10 Minuten
- Diskussion
- Zulässigkeit / formelle Aspekte: 5 Minuten
- Begründetheit / materielle Aspekte
- Prüfungsmaßstab: verfassungsrechtliche Anforderungen an Sitzzuteilungsverfahren: 40 Minuten
- (Wahlmathematische) Bewertung der Sitzzuteilungsverfahren: 40 Minuten
- Anwendung des Prüfungsmaßstabs auf die Wiedereinführung des d’Hondtschen Verfahrens: 30 Minuten
- Schlussdiskussion und Antrag: 10 Minuten
Mit ihrem Normenkontrollantrag wendet sich die Fraktion der FDP gegen Art. 3 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025. Sie ist der Auffassung, dass das aufgrund dieser Norm in § 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes wieder eingeführte d’Hondtsche Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen in Hessen die Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien und sonstigen Wählergruppen verletze.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 15. Dezember 2025.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Sozialgericht Dr. Livia Fenger und Frau Richterin am Landgericht Dr. Linda Schlegel.