Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung und Verhandlungsgliederung

Lesedauer:3 Minuten

Nr. 05/2020

In den Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag und eines weiteren Antragstellers gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag vom 18. Dezember 2019, mit dem die Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 für gültig erklärt wurde, findet die

mündliche Verhandlung

am

Mittwoch, den 18. November 2020, 11:00 Uhr,
im externen Sitzungssaal des Landgerichts Wiesbaden,
Grundweg, Festplatzgelände „Gibber Kerb“, 65203 Wiesbaden

statt.

Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:

  1. Feststellung der Anwesenheit - 10 Min.
  2. Einführung und Sachbericht - 20 Min.
  3. Einleitende Stellungnahmen der Beteiligten - jeweils ca. 5 Min.
  4. Inhaltliche Erörterung
    a) Zulässigkeit - 10 Min.
    b) Begründetheit - 90 Min. 
    Insbesondere
    - Verständnis des § 10 Abs. 5 Satz 2 LWG
    -  Hinreichende Bestimmtheit des § 10 Abs. 5 Satz 2 LWG?
  5. Schlussvorträge und Antragstellung  - 15 Min.

Mit ihren Wahlprüfungsbeschwerden wenden sich die Antragsteller vor allem gegen die vom Landeswahlausschuss vorgenommene Berechnung der Ausgleichsmandate, um die sich die Gesamtsitzzahl des Landtags aufgrund der von der CDU errungenen acht Überhangmandate weiter erhöht. Sie sind der Auffassung, der Landeswahlausschuss habe das Wahlergebnis fehlerhaft festgestellt, da sich die Gesamtzahl der Abgeordnetensitze nicht auf 137, sondern auf 138 Mandate belaufen müsse. Das zusätzliche Mandat entfalle auf die AfD-Fraktion.

Da die Verhandlung unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfindet, ist angeordnet, dass grundsätzlich alle Zuschauer und Medienvertreter im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Weiterhin ist das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern zu beachten.

Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofes unter 0611 32 142654). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 16. November 2020.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Staatsgerichtshof, Herrn Richter am Verwaltungsgericht Florian Bügner.

Florian Bügner

Richter am Verwaltungsgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Wissenschaftlicher Mitarbeiter