Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz am 13. November 2024

Nr. 4/2024

„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, in den Verfahren über die Normenkontrollanträge der Fraktionen Die Linke. und der AfD im Hessischen Landtag betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes am 13. November 2024 um 11:00 Uhr eine mündliche Verhandlung im Gebäude des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden durchzuführen.“ Dies teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute in Wiesbaden mit.

Mit ihren Normenkontrollanträgen wenden sich die Fraktionen gegen einzelne Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes, welches am 4. April 2023 in Kraft trat. Die Fraktion Die Linke. greift darüber hinaus die entsprechende Änderung von § 1 des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtags an. Die Antragstellerinnen rügen insbesondere eine Verletzung der in Artikel 14 der Verfassung des Landes Hessen garantierten Versammlungsfreiheit und meinen, der Gesetzgeber habe die enge Beschränkbarkeit der landesverfassungsrechtlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit nicht beachtet.

Kontakt

Dr. Linda Schlegel

Richterin am Landgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen