Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz

Mit ihrem Normenkontrollantrag wendet sich die Fraktion der FDP gegen die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens in § 22 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.

Nr. 10/2025

„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, in dem Verfahren über den Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen Landtag betreffend die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz am 17. Dezember 2025 um 11:00 Uhr eine mündliche Verhandlung im Gebäude des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden durchzuführen.“ Dies teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute in Wiesbaden mit.

Mit ihrem Normenkontrollantrag wendet sich die Fraktion der FDP gegen Art. 3 Nr. 5 des Hessischen Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025. Sie ist der Auffassung, dass das aufgrund dieser Norm in § 22 Abs. 3 und 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes wieder eingeführte d’Hondtsche Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen in Hessen die Wahlgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien und sonstigen Wählergruppen verletze.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Landgericht Dr. Linda Schlegel und Frau Richterin am Sozialgericht Dr. Livia Fenger.

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Dr. Linda Schlegel

Richterin am Landgericht

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