Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung zur „Heimatumlage“ am 6. Juli 2022

Mündliche Verhandlung in den Verfahren über die kommunalen Grundrechtsklagen zur „Heimatumlage“ am 6. Juli 2022

Lesedauer:3 Minuten

Nr. 04/2022

In den Verfahren über die kommunale Grundrechtsklage der Gemeinde Biebergemünd, der Stadt Büdingen, der Stadt Schwalbach am Taunus sowie der Stadt Stadtallendorf (P.St. 2793) und die kommunale Grundrechtsklage der Stadt Frankfurt am Main (P.St. 2796) findet, wie in der Pressemitteilung Nr. 3 / 2022 angekündigt, die

mündliche Verhandlung

am

Mittwoch, den 6. Juli 2022, 11:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs,
Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden,

statt.

Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:

  • Feststellung der Anwesenheit 5 Min.
  • Einführung und Sachbericht 20 Min.
  • Zusammenfassende Darstellung der Verfahrensbeteiligten
    Antragstellerinnen des Verfahrens P.St. 2793 5 bis 7 Min.
    Antragstellerin des Verfahrens P.St. 2796 5 bis 7 Min.
    Landesregierung 5 bis 7 Min.
    Landesanwältin 5 bis 7 Min.
    Zulässigkeit 5 Min.
    Art. 106 GG 15 Min.
    - Art. 106 GG als Prüfungsmaßstab für den Staatsgerichtshof
    - Vereinbarkeit der Heimatumlage mit Art. 106 GG – insbesondere Verbleiben des Aufkommens der Heimatumlage im kommunalen Raum
  • Kommunale Selbstverwaltungsgarantie, Art. 137 HV 60 Min.
    - Verwendung des Aufkommens der Heimatumlage für zweckgebundene Zuweisungen
    - Bestimmtheit der angegriffenen Bestimmungen
    - Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinden
    - Veränderung der Finanzkraftreihenfolge
    - Systemgerechtigkeit und Grundsatz der kommunalen Gleichbehandlung
  • Schlussvorträge und Antragstellung jeweils maximal 5 Min.

Die Antragstellerinnen sind Städte und Gemeinden des Landes Hessen. Sie sehen sich durch das Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ vom 31.Oktober 2019 (GVBl. S. 314) in ihrem durch Art. 137 der Hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ wurde unter anderem eine sogenannte Heimatumlage eingeführt, die die hessischen Kommunen abführen müssen.

Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofes unter +49 611 3214 - 2654. Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 1. Juli 2022.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Verwaltungsgericht Ioanna Dervisopoulos.

Ioanna Dervisopoulos

Richterin am Verwaltungsgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Wissenschaftliche Mitarbeiterin