Nr. 03/2022
„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, die mündliche Verhandlung über die kommunale Grundrechtsklage der Gemeinde Biebergemünd, der Stadt Büdingen, der Stadt Schwalbach am Taunus sowie der Stadt Stadtallendorf und die kommunale Grundrechtsklage der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam am 6. Juli 2022 um 11:00 Uhr im Gebäude des Staatsgerichtshofes in Wiesbaden durchzuführen. Die Beteiligten sind zu diesem Termin geladen worden.“ Dies teilte die Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofes Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky heute in Wiesbaden mit.
Die Antragstellerinnen sind Städte und Gemeinden des Landes Hessen. Sie sehen sich durch das Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ vom 31. Oktober 2019 (GVBl. S. 314) in ihrem durch Art. 137 der Hessischen Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Mit dem Gesetz über das Programm „Starke Heimat Hessen“ wurde unter anderem eine sogenannte Heimatumlage eingeführt, die die hessischen Kommunen abführen müssen.