Nr. 03/2023
Die mündliche Verhandlung in den Verfahren über die Normenkontrollanträge betreffend die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit findet am 12. Juli 202 statt.
„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, das Verfahren über den Normenkontrollantrag von 15 Mitgliedern des Hessischen Landtags der Fraktion der AfD am 12. Juli 2023 um 10:30 Uhr im Gebäude des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden durchzuführen. Am selben Tag wird zudem die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über den Normenkontrollantrag der Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag um 14:00 Uhr stattfinden. Beide Normenkontrollanträge stehen im Zusammenhang mit der Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Die Beteiligten sind zu diesem Termin geladen worden.“ Dies teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute in Wiesbaden mit.
Der Normenkontrollantrag von 15 Mitgliedern des Hessischen Landtags der Fraktion der AfD richtet sich gegen das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom 30. September 2021. Die Antragsteller greifen das Gesetzgebungsverfahren an und rügen die formelle Verfassungswidrigkeit des Gesetzes. Die Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen einzelne Vorschriften des Hessischen Hochschulgesetzes, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Besoldungsgesetzes, die durch das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom 30. September 2021 geändert wurden. Sie sind der Auffassung, die von ihnen angegriffenen Vorschriften verstießen gegen das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit.