Nr. 04/2023
In den Verfahren über die Normenkontrollanträge betreffend die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit von 15 Mitgliedern des Hessischen Landtags der Fraktion der AfD (Aktenzeichen: P.St. 2879) und der Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag (Aktenzeichen: P.St. 2891) finden, wie in der Pressemitteilung Nr. 3 / 2023 angekündet, die mündlichen Verhandlungen
am Mittwoch, den 12. Juli 2023, um 10:30 Uhr (P.St. 2879) und um 14:00 Uhr (P.St. 2891),
im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs,
Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden,
statt.
Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:
P.St. 2879
(Normenkontrollantrag von 15 Mitgliedern des Hessischen Landtags der Fraktion der AfD)
- Feststellung der Anwesenheit: 5 Min.
- Einführung und Sachbericht: 15 Min.
- Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Verfahrensbeteiligten
3.1 15 Mitglieder des Hessischen Landtags: maximal 10 Min.
3.2 Landtag: maximal 10 Min.
3.3 Landesregierung: maximal 10 Min.
3.4 Landesanwältin: maximal 10 Min.
- Zulässigkeit: 5 Min.
- Beratungsfähigkeit des Hessischen Landtags (Art. 87 Abs. 1 HV): 20 Min.
- Öffentlichkeit der Plenarsitzungen des Hessischen Landtags (Art. 89 Satz 1 HV): 20 Min.
- Schlussvorträge und Antragstellung: jeweils maximal 5 Min.
Mit ihrem Normenkontrollantrag wenden sich die 15 Mitglieder des Hessischen Landtags der Fraktion der AfD gegen das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom 30. September 2021. Sie sind der Auffassung, das Gesetz sei formell verfassungswidrig. Sie rügen eine Verletzung der Beratungsfähigkeit des Hessischen Landtags und einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Plenarsitzungen des Hessischen Landtags.
P.St. 2891
(Normenkontrollantrag der Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag)
- Feststellung der Anwesenheit: 5 Min.
- Einführung und Sachbericht: 25 Min.
- Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Verfahrensbeteiligten
3.1 Fraktionen der SPD und der FDP: maximal 10 Min.
3.2 Landesregierung: maximal 10 Min.
3.3 Landesanwältin: maximal 10 Min.
- Sacherörterung
4.1 Zusammensetzung der „Professorengruppe (§ 104 Abs. 2 HHG): 20 Min.
4.2 Präsident (§ 107 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 5 HHG): 20 Min.
4.3 Kanzler, Präsidium, Kuratorium (§§ 106, 109 Satz 2, 110 Abs. 2 HHG): 10 Min.
4.4 Geltung des § 9 HLVO (§ 111 Abs. 1 Satz 3 HHG):10 Min.
4.5 Satzung zum Berufungsverfahren(§ 111 Abs. 2, Abs. 3 HHG): 10 Min.
4.6 Studierende (§ 112 HHG) 10 Min. aufsichtsrechtliche Bestimmungen (§ 101 Abs. 1 Satz 1 HHG, §§ 96 Abs. 1 Satz 3, 97 Abs. 1 HSOG): 10 Min.
4.7 § 38 Abs. 3 HBesG: 10 Min.
- Schlussvorträge und Antragstellung: jeweils maximal 5 Min.
Die Fraktionen von SPD und FDP im Hessischen Landtag greifen einzelne Vorschriften des Hessischen Hochschulgesetzes, des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Besoldungsgesetzes an, die durch das Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit vom 30. September 2021 geändert wurden. Sie sehen in den von ihnen angegriffenen Vorschriften einen Verstoß gegen das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen sowie gegen die Wissenschaftsfreiheit.