Nr. 5/2025
Zahl der Verfahrenseingänge und -erledigungen in 2024 auf Vorjahresniveau / Entscheidung über Normenkontrollklagen betreffend das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz / Eilentscheidungen betreffend die Zustimmung der Vertreter der Landesregierung im Bundesrat zur Grundgesetzänderung („Schuldenbremse“) / Mündliche Verhandlung in dem Verfassungsstreitverfahren zum Untersuchungsausschuss Corona für 2025 geplant
„Im Jahr 2024 gingen 36 Verfahren beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen ein und 33 Verfahren wurden erledigt“, teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute anlässlich der Jahresbilanz des hessischen Verfassungsgerichts in Wiesbaden mit und ergänzte: „Damit bleiben die Eingangs- und Erledigungszahlen im Vergleich zu den Vorjahren in etwa konstant. Zudem wurden im letzten Jahr weitere Normenkontrollverfahren anhängig gemacht, mit denen die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Prüfung gestellt wird.
Im Juli 2024 stellte der Staatsgerichtshof in einem Verfassungsstreitverfahren der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag betreffend die Ausarbeitung von Gesetzentwürfen durch die Landesregierung und die anschließende Überlassung an die Regierungsfraktionen fest, dass Antragsgegenstand eines Verfassungsstreitverfahrens gemäß § 42 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof nur eine konkrete Maßnahme oder Unterlassung sein kann, nicht aber eine der Landesregierung durch die Antragstellerin vorgehaltene geübte allgemeine Praxis.
Im Jahr 2025 wird sich der Staatsgerichtshof schwerpunktmäßig voraussichtlich mit mehreren Verfassungsstreitigkeiten sowie einem Volksbegehren befassen.“
Mit Urteil vom 6. März 2025 entschied der Staatsgerichtshof bereits, dass die Vorschriften des im Jahr 2023 in Kraft getretenen Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes die durch Art. 14 der Hessischen Verfassung geschützte Versammlungsfreiheit nicht verletzen. Allerdings erklärte er die im Gesetz vorgesehenen Ermächtigungen zur Sicherstellung und die Regelung zur Einziehung von Gegenständen für unvereinbar mit der Verfassung des Landes Hessen, weil sie gegen das in Art. 63 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 der Hessischen Verfassung verankerte Zitiergebot verstoßen.
Dass der Staatsgerichtshof auch in besonders eiligen Sachen in sachangemessener Frist beraten und entscheiden kann, hat er mit seinen Beschlüssen vom 19. März 2025 gezeigt. Sowohl im Hauptsachverfahren als auch im Eilverfahren fasste der Staatsgerichtshof binnen zweier Tage die Entscheidungen, mit denen die Anträge der Landtagsfraktion der Freien Demokraten gegen die vermutete Zustimmung der Mitglieder der Landesregierung zur geplanten Grundgesetzänderung („Schuldenbremse“) im Bundesrat am 21. März 2025 wegen fehlender Antragsbefugnis der Landtagsfraktion zurückgewiesen wurden.
Den Staatsgerichtshof wird im Jahr 2025 ferner ein gegen den Hessischen Landtag gerichtetes Verfassungsstreitverfahren von Abgeordneten des Landtags beschäftigen. Gegenstand ist die teilweise Ablehnung des von den Mitgliedern der Fraktion der AfD sowie eines fraktionslosen Abgeordneten gestellten Antrags auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses.
In einem weiteren Verfassungsstreitverfahren wenden sich eine Landtagsfraktion sowie 27 Abgeordnete gegen den Hessischen Landtag. Sie meinen, dass die Zuweisung von Räumen außerhalb der Hauptliegenschaft des Landtags gegen ihr Recht auf Gleichbehandlung im parlamentarischen Raum verstößt.
Außerdem wird sich der Staatsgerichtshof mit einer anhängigen Beschwerde von Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ gegen den die Zulassung dieses Volksbegehrens versagenden Beschluss der Hessischen Landesregierung befassen. Mit dem Volksbegehren streben die Unterstützer den Erlass eines Gesetzes an, durch das der öffentliche Personennahverkehr sowie die Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur unter den Gesichtspunkten der Attraktivität, Leistungsfähigkeit und Sicherheit erheblich ausgebaut werden sollen.
Aufgrund des Ablaufs seiner Amtszeit schied im Jahr 2024 das langjährige Mitglied des Staatsgerichtshofs Dr. h.c. Georg Falk aus. Als neues Mitglied durfte der Staatsgerichtshof Frank Richter, Präsident des Landgerichts Hanau, begrüßen.