Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Staatsgerichtshof setzt Termin zur mündlichen Verhandlung an

Nr. 3/2026

Mündliche Verhandlung in dem Verfahren nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid betreffend die Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“

„Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen beabsichtigt, in dem Verfahren nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid betreffend die Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens ‚Verkehrswende in Hessen‛ am 15. April 2026 um 11:00 Uhr eine mündliche Verhandlung im Gebäude des Staatsgerichtshofs in Wiesbaden durchzuführen.“ Dies teilte der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wilhelm Wolf heute in Wiesbaden mit.

Mit ihrer Beschwerde vom 19. Oktober 2022 wenden sich die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ gegen den die Zulassung des Volksbegehrens versagenden Beschluss der Landesregierung. Das Volksbegehren zielt auf den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Verkehrswende (Verkehrswendegesetz) - VWG-E - in Hessen.

Dr. Anne Sophie Eisen, Richterin am Landgericht

Wiss. Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

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