Nr. 05/2023
„Heute hat uns die traurige Nachricht vom Tode unseres äußerst geschätzten und beliebten Kollegen Gerhard Böhme erreicht,“ teilt der Präsident des Staatsgerichtshofs Dr. Wolf mit.
Gerhard Böhme, der als Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2016 in den Ruhestand getreten ist, war dem Staatsgerichtshof mit Unterbrechungen über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten verbunden. So wurde er bereits am 21. August 1991 erstes stellvertretendes Mitglied nach dem damaligen richterlichen Mitglied Voucko.
Mit dem 05. Juni 2003 wurde Gerhard Böhme nach einer mehrjährigen Abordnung an das Hessische Ministerium der Justiz stellvertretendes Mitglied nach dem früheren Staatsminister der Justiz Rupert von Plottnitz. Mit der Wahl durch den Hessischen Landtag am 2. April 2019 trat Gerhard Böhme schließlich dessen Nachfolge als nichtrichterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs an.
„Mit Gerhard Böhme verliert der Staatsgerichtshof eine prägende Richterpersönlichkeit. Nicht nur seine über Jahrzehnte in der Verwaltungsgerichtsbarkeit erworbene Expertise im öffentlichen Recht und dort insbesondere im Verfassungs-, Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, sondern auch die Breite und Tiefe seiner Erfahrungen aus seiner ministeriellen Tätigkeit haben im Zusammenwirken mit seiner souveränen Beherrschung der juristischen Methodik und seiner argumentativen Überzeugungskraft unsere Arbeit am Staatsgerichtshof wesentlich bereichert“, würdigt der Präsident den Verstorbenen.
„Vor allem aber werden wir nach dem viel zu frühen und unerwarteten Tod Gerhard Böhmes einen liebenswerten, humorvollen, toleranten und weltoffenen Kollegen vermissen, der stets geistreich, klug und nachdrücklich für den Rechtsstaat und die Wahrung der Hessischen Verfassung eingetreten ist. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Frau, den beiden Kindern und der gesamten Familie“, betont Dr. Wolf abschließend.