Nr. 06/2026
Einladung zur Urteilsverkündung
In dem Verfahren nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid (P.St. 2898) betreffend die Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ ist
Termin zur Urteilsverkündung
auf
Mittwoch, den 15. Juli 2026, 11:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs,
Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden,
anberaumt.
Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung Nr. 5 / 2026 vom 2. April 2026 Bezug genommen, die auf der Internetseite des Staatsgerichtshofs eingesehen werden kann ( https://staatsgerichtshof.hessen.de/presse).
Eine Akkreditierung für Pressevertreterinnen und -vertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 10. Juli 2026.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Landgericht Dr. Anne Sophie Eisen (Telefon +49 61132 142108).