Nr. 05/2021
In den Verfahren über die Normenkontrollanträge zum „Corona-Sondervermögen“ von 40 Mitgliedern des Hessischen Landtags (von SPD und FDP) und der Fraktion der AfD im Hessischen Landtag ist
Termin zur Urteilsverkündung
auf
Mittwoch, den 27. Oktober 2021, 14:00 Uhr,
im externen Sitzungssaal des Landgerichts Wiesbaden,
Grundweg, Festplatzgelände „Gibber Kerb“, 65203 Wiesbaden
anberaumt.
Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung Nr. 4/2021 vom 6. Juli 2021 Bezug genommen.
Da der Termin unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-
Pandemie stattfindet, ist angeordnet, dass alle im Gebäude anwesenden Personen in sämtlichen Räumlichkeiten, auch am Sitzplatz, eine OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil (medizinische Maske) zu tragen haben. Ausnahmen bestehen für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine medizinische Maske tragen können, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Von der Verpflichtung, auch am Sitzplatz eine medizinische Maske zu tragen, sind zudem diejenigen Personen befreit, die einen Nachweis führen, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 vorliegen (Negativnachweis). Ein solcher Negativnachweis kann durch einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis erfolgen. Es ist das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern zu beachten.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofes unter 0611 32 142654). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 22. Oktober 2021.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Staatsgerichtshof, Herrn Richter am Amtsgericht Dr. Jakob Kadelbach.