Nr. 01/2021
In den Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerden der AfD-Fraktion im Hessischen Landtag und eines weiteren Antragstellers ist Termin zur Urteilsverkündung auf Montag, den 11. Januar 2021, 11.00 Uhr, im externen Sitzungssaal des Landgerichts Wiesbaden, Grundweg, Festplatzgelände „Gibber Kerb“, 65203 Wiesbaden anberaumt.
Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung Nr. 05/2020 vom 12. November 2020 Bezug genommen.
Da der Termin unter den gegenwärtigen Bedingungen der Corona-Pandemie stattfindet, ist angeordnet, dass grundsätzlich alle Zuschauer und Medienvertreter im Gebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Weiterhin ist das Mindestabstandsgebot von 1,50 Metern zu beachten.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofes unter 0611 32 142654). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 7. Januar 2021.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Staatsgerichtshof, Herrn Richter am Verwaltungsgericht Florian Bügner.