Nr. 05/2022
In den verbundenen Verfahren über die kommunale Grundrechtsklage der Gemeinde Biebergemünd, der Stadt Büdingen, der Stadt Schwalbach am Taunus sowie der Stadt Stadtallendorf (P.St. 2793) und die kommunale Grundrechtsklage der Stadt Frankfurt am Main (P.St. 2796) ist Termin zur Urteilsverkündung auf
Mittwoch, den 12. Oktober 2022, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal im Gebäude des Staatsgerichtshofes
(Luisenstraße 9-11 in Wiesbaden),
anberaumt.
Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung Nr. 4 / 2022 vom 28. Juni 2022 Bezug genommen werden.
Da der Termin unter den Umständen der Corona-Pandemie stattfindet, ist angeordnet, dass alle Zuschauer und Medienvertreter – auch an ihren Sitzplätzen – eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, sofern sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de oder telefonisch bei der Geschäftsleitung des Staatsgerichtshofes unter 0611 32 142654). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 10. Oktober 2022.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Verwaltungsgericht Dervisopoulos.