Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung am 11. Juni 2025

Der Staatsgerichtshof gibt den Termin zu der mündlichen Verhandlung sowie die Verhandlungsgliederung betreffend den Untersuchungsausschuss 21/1 (Corona) bekannt.

Nr. 7/2025

In dem Verfahren über die Verfassungsstreitigkeit betreffend den Untersuchungsausschuss 21/1 (Corona) (Aktenzeichen: P.St. 2974) findet, wie in der Pressemitteilung Nr. 6/2025 angekündigt, die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 11. Juni 2025, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden statt.

Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:

A. Einführung

  1. Feststellung der Anwesenheit und Einführung durch den Präsidenten
    (10 Minuten)
  2. Sachbericht der Berichterstatter
    (15 Minuten)
  3. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Antragsteller
    (maximal 10 Minuten)
  4. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags des Antragsgegners
    (maximal 10 Minuten)
  5. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Landesanwältin
    (maximal 10 Minuten)

B. Diskussion

  1. Zulässigkeit / formelle Aspekte
    (5 Minuten)
  2. Begründetheit / materielle Aspekte
    1. Klärung des Prüfungsmaßstabs (Art. 92 Abs. 1 Satz 1 HV; Konkretisierung durch § 2 HUAG?)
      (40 Minuten)
    2. Umgang mit einem teilweise unzulässigen Einsetzungsantrag
      (30 Minuten)
    3. Prüfung der einzelnen Untersuchungsaufträge (LT-Drs. 21/496), insb.:
      (40 Minuten)
      1. A. II. 14, 19, 29, 30
      2. A. I., A. II. 11, 18, 26
    4. Verfassungsgemäßheit der Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses
      (10 Minuten)

C. Schlussdiskussion und Anträge

(10 Minuten)

Mit einem gegen den Hessischen Landtag gerichteten Verfassungsstreitverfahren wenden sich 27 Abgeordnete des Hessischen Landtags gegen die teilweise Ablehnung des von den Mitgliedern der Fraktion der AfD sowie eines fraktionslosen Abgeordneten gestellten Antrags auf Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Die Antragsteller sind der Auffassung, sie hätten von Verfassungs wegen einen Anspruch auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses entsprechend dem Einsetzungsantrag. Zudem rügen sie, dass der Untersuchungsausschuss mit 16 Mitgliedern und nicht, wie beantragt, mit 15 Mitgliedern zusammengesetzt wurde. Dadurch sei die Antragsminderheit im Untersuchungsausschuss nicht angemessen repräsentiert.

Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 6. Juni 2025.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Sozialgericht Dr. Livia Fenger.

Dr. Livia Fenger

Richterin am Sozialgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Fax

+49 611 32 - 142617