Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Mündliche Verhandlung zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz am 13. November 2024

Nr. 5/2024

In den Verfahren über die Normenkontrollanträge der Fraktionen Die Linke. (Aktenzeichen: P.St. 2920) und der AfD (Aktenzeichen: P.St. 2931) im Hessischen Landtag betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes findet, wie in der Pressemitteilung Nr. 4/2024 angekündigt, die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 13. November 2024, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden statt.

Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:

A. Einführung

  1. Feststellung der Anwesenheit und Einführung durch den Präsidenten (10 Min.)
  2. Sachbericht der Berichterstatter (15 Min.)
  3. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Antragstellerin P.St. 2920 (maximal 10 Min.)
  4. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Antragstellerin P.St. 2931 (maximal 10 Min.)
  5. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Landesregierung (maximal 10 Min.)
  6. Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Landesanwältin (maximal 10 Min.)

B. Diskussion

  1. Zulässigkeit / formelle Aspekte
    1. Antragsteller in P.St. 2920 (Rubrumsberichtigung/Parteiwechsel) (5 Min.)
    2. Hinreichende Substantiierung (insbesondere §§ 4, 9, 13, 19 HVersFG) (10 Min.)
  2. Begründetheit / materielle Aspekte
    1. Einschränkbarkeit von Art. 14 HV (20 Min.)
    2. Vorschriften des Ersten Teils: Allgemeine Bestimmungen (insbesondere §§ 3, 5, 7, 11 HVersFG) (20 Min.)
    3. § 14 HVersFG (Beschränkung, Verbot, Auflösung) (insbesondere Schutzgut der öffentlichen Ordnung) (30 Min.)
    4. § 18 HVersFG (Schutzausrüstungs- und Vermummungsverbot) (insbesondere Regelung des § 18 Abs. 3 HVersFG) (30 Min.)
    5. Weitere Vorschriften des Zweiten Teils: Versammlungen unter freiem Himmel (insbesondere §§ 12, 15, 16, 17 HVersFG) (25 Min.)
    6. Vorschriften des Dritten Teils: Versammlungen in geschlossenen Räumen (25 Min.)
    7. Vorschriften des Vierten und Fünften Teils: Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Einziehung, Kosten, Schlussvorschriften (20 Min.)
    8. Bannmeilengesetz (10 Min.)

C. Schlussdiskussion und Anträge

(10 Min.)

Mit ihren Normenkontrollanträgen wenden sich die Fraktionen gegen einzelne Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes, welches am 4. April 2023 in Kraft trat. Die Fraktion Die Linke. greift darüber hinaus die entsprechende Änderung von § 1 des Gesetzes über die Bannmeile des Hessischen Landtags an. Die Antragstellerinnen rügen insbesondere eine Verletzung der in Artikel 14 der Verfassung des Landes Hessen garantierten Versammlungsfreiheit und meinen, der Gesetzgeber habe die enge Beschränkbarkeit der landesverfassungsrechtlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit nicht beachtet.

Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 11. November 2024.

Kontakt

Dr. Linda Schlegel

Richterin am Landgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen