Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Urteilsverkündung zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz

Nr. 1 / 2025:

Einladung zur Urteilsverkündung

In den Verfahren über die Normenkontrollanträge der Fraktionen Die Linke. und der AfD im Hessischen Landtag betreffend die Verfassungsmäßigkeit von Vorschriften des Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes ist Termin zur Urteilsverkündung auf

Donnerstag, den 6. März 2025, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden,

anberaumt.

Für den wesentlichen Inhalt der Verfahren wird auf die Pressemitteilung Nr. 5 / 2024 vom 30. Oktober 2024 Bezug genommen, die auf der Internetseite des Staatsgerichtshofs eingesehen werden kann.

Eine Akkreditierung für Pressevertreterinnen und Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 3. März 2025.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Landgericht Dr. Linda Schlegel.

Kontakt

Dr. Linda Schlegel

Richterin am Landgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen