Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Urteilsverkündung zur Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz

In dem Verfahren ist Termin zur Urteilsverkündung auf Mittwoch, den 28. Januar 2026 anberaumt.

Nr. 1/2026

Einladung zur Urteilsverkündung

In dem Verfahren über den Normenkontrollantrag der Fraktion der FDP im Hessischen Landtag (P.St. 3013) betreffend die Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens im Hessischen Kommunalwahlgesetz ist Termin zur Urteilsverkündung auf Mittwoch, den 28. Januar 2026, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden, anberaumt.

Für den wesentlichen Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemitteilung Nr. 10/2025 vom 18. November 2025 Bezug genommen.

Eine Akkreditierung für Pressevertreterinnen und -vertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 26. Januar 2026.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Sozialgericht Dr. Livia Fenger.

Dr. Livia Fenger

Richterin am Sozialgericht

Staatsgerichtshof des Landes Hessen

Fax

+49 611 32 142617