Nr. 5/2026
Mündliche Verhandlung in dem Verfahren nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid betreffend die Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“
In dem Verfahren nach § 4 Satz 2 des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid betreffend die Beschwerde der Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ (Aktenzeichen: P.St. 2898) findet, wie in der Pressemitteilung Nr. 3/2026 angekündigt, die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 15. April 2026, 11:00 Uhr, im Sitzungssaal des Gebäudes des Staatsgerichtshofs, Luisenstraße 9-11, 65185 Wiesbaden statt.
Zur Vorbereitung der Verhandlung hat der Staatsgerichtshof den Verfahrensbeteiligten die folgende Verhandlungsgliederung übersandt:
- Einführung
- Feststellung der Anwesenheit und Einführung durch den Präsidenten
(10 Minuten) - Sachbericht der Berichterstatterinnen
(15 Minuten) - Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Beschwerdeführer
(maximal 10 Minuten) - Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Beschwerdegegnerin
(maximal 10 Minuten) - Zusammenfassende Darstellung des Vortrags der Landesanwältin
(maximal 10 Minuten)
- Feststellung der Anwesenheit und Einführung durch den Präsidenten
- Diskussion
- Zulässigkeit / formelle Aspekte
(5 Minuten) - Begründetheit / materielle Aspekte
- Bundesrecht als Prüfungsmaßstab des StGH
(10 Minuten) - Gesetzgebungskompetenz im Bereich Straßenverkehr
- Anwendung auf einzelne Bestimmungen des VWG-E
(15 Minuten) - Vereinbarkeit einzelner Bestimmungen des VWG-E mit dem Rechtsstaatsprinzip der Hessischen Verfassung
(5 Minuten) - Möglichkeit einer teilweisen Zulassung des Volksbegehrens
(10 Minuten)
- Bundesrecht als Prüfungsmaßstab des StGH
- Zulässigkeit / formelle Aspekte
- Schlussdiskussion und Anträge
(10 Minuten)
Mit ihrer Beschwerde vom 19. Oktober 2022 wenden sich die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens „Verkehrswende in Hessen“ gegen den die Zulassung des Volksbegehrens versagenden Beschluss der Landesregierung. Das Volksbegehren zielt auf den Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung der Verkehrswende (Verkehrswendegesetz) - VWG-E - in Hessen.
Eine Akkreditierung für Pressevertreter ist nicht erforderlich. Einen Sitzplatz können wir Ihnen aber nur reservieren, wenn Sie sich vorher anmelden (per E-Mail unter geschaeftsstelle@stgh.hessen.de). Sofern Sie beabsichtigen, mit einem Filmteam anwesend zu sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung bis spätestens 10. April 2026.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Staatsgerichtshof, Frau Richterin am Landgericht Dr. Anne Sophie Eisen.